Kampfhund ist ein fürchterliches Wort.   Kampf... gegen wen oder was.


Und weil das Wort so doof ist, werde  ich im Folgenden nur noch das Wort "Listenhund" verwenden. Gemeint sind damit alle Hunderassen, die von der Verordnung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren  betroffen sind.
 

Verlangt schon die Anschaffung eines „normalen” Hundes reifliche Überlegung und Abwägung aller Vor- und Nachteile, so verlangt doch die Überlegungsich eine der sogenannten „KListenhundeassen“ anzuschaffen, noch um ein vieles mehr an Informationen und Abwägungen. Sicher haben Stafford, Bulli, Rotti & Co. außer einem ansprechendem Äußeren und einem riesigen Muskelkörper voller Hundeliebe auch nicht zu unterschätzende Nachteile. Dieser Bericht soll keinesfalls den verantwortungsbewußten Interessenten davon abhalten, sich einen gelisteten Hund anzuschaffen, vielmehr soll er helfen und dazu beitragen dass letztendlich alle glücklich werden und dass die Flut an Abgabelistis in den Tierheimen zurückgeht. Nur nicht nach dem Motte „schnell gekauft, schnell vernachlässigt und auch ganz schnell abgegeben.“ Für die Tierheime ist es überaus schwierig, Listenhunde überhaupt an anständige Plätze zu vermitteln. Da haben dann verhaltensauffällige (oder dazu gemachte...) Kategoriehunde überhaupt keine Chance mehr und fristen jahrelang, wenn nicht den Rest ihres Lebens in den Zwingern der Tierheim dahin.

 

 

Bitte beachten Sie zunächst folgendes für die Haltung ALLER Hunderassen:
1. Alle in der Familie sind mit der Haltung eines (Listen)-hundes einverstanden und es sind keinerlei Allergien bekannt (bitte vorher prüfen!)
2. Der Hund ist nicht länger als 5 Stunden am Tag alleine
3. Das nötige Kleingeld für Tierarzt (jährlich ca. 75 Euro ohne Krankheitsfall) und Futter (jährlich ca. 850 Euro) und – ganz wichtig – für eine Haftpflichtversicherung (ca. 70 Euro) ist vorhanden.
 

   

Hunde der Kategorie I (American Staffordshire Terrier, Pit bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu UND KREUZUNGEN MIT DIESEN RASSEN!)dürfen in der Regel nicht gehalten werden. Die Behörde wird KEINE Erlaubnis ausstellen und den Hund beschlagnahmen und ins Tierheim verbringen, sollte er dennoch gehalten werden. Die Kosten werden vom Halter eingezogen.

 

Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten und mit dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber, Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6. Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro. Weitere Kosten für den Bescheid (Negativzeugnis) der Gemeinde oder des KVR: Ab 50 Euro

 

Fahren Sie gerne in den Urlaub? Bedenken Sie, dass Sie in viele EU Länder mit einem Listenhund nicht ein- oder durchreisen dürfen. Auch nehmen viele Fluggesellschaften eine solche  Hunderasse nicht mit an Bord. Urlaub ist dann entweder gestrichen oder Sie suchen eine gute Hundepension. Aber auch hier gilt: viele Pensionsbetriebe nehmen keine Kategoriehunde auf. Und wenn, dann nur mit gültigem Negativzeugnis, Gutachten und Versicherung. Eine Hundepension verlangt in der Regel pro Tag/Hund 20 Euro.

 

Viele Versicherungsgesellschaften verlangen für die Haftpflichtversicherung einen deutlichen „Kampfhundeaufschlag“ (wird in diesem Fall wirklich so benannt). Hier bitte wirklich gut prüfen. Es gibt natürlich auch neutrale Gesellschaften, die hier keinen Unterschied machen.

 

Trotz aller Vorteile bezüglich der Anhänglichkeit und Freude, die uns diese Hunde bringen, dürfen wir das ursprüngliche Zuchtziel vieler dieser Rassen nicht aus den Augen verlieren. Einziger Zwecke war – zumindest für Bulli, Amstaff, Pit bull und StaffBull: der Hundekampf. Diese Rassen zeigen sich meist überschwänglich freundlich gegenüber Personen, sind aber sehr, sehr oft genetisch bedingt unverträglich mit Artgenossen. Dies zeigt sich bei vielen sehr früh, bei den meisten aber nach Abschluss der Geschlechtsreife. Nicht immer ist auch mit sorgfälltigster Sozialisation eine grundsätzliche Verträglichkeit gegeben. Können Sie damit Leben, mit einem unverträglichen Hund anderen Hunden aus dem Weg zu gehen und/oder ihren Hund immer anzuleinen?

 

Wie selbstsicher sind Sie? Kaufen Sie nur keinen Hund, damit Sie ein Statussymbol haben. Listenhunde sind keines! Sie müssen damit leben können, dass Sie ganz unvermittelt auf der Straße dumm angeredet werden oder sogar beleidigt. Und das obwohl ihr Hund niemanden auch nur zu nahe gekommen ist (eigene Erfahrung). Bedenken Sie auch, dass mit einem Wohnungswechsel ganz gravierende Probleme auf Sie zukommen könnten. Vermieter dulden in der Regel diese Rassen nicht.

 

Haben Sie die Zeit und Muße eine Hundeschule zu besuchen? (neue Kosten!) Grundgehorsam und Sozialisation sind ein MUSS! Wählen Sie die Hundeschule sorgfältig aus. Auch hier gibt es Schulen, die keine Listenhunde aufnehmen.Eine Schwangerschaft und ein Baby sind mit Sicherheit fr diese Hunde kein Problem!

Zum Abschluss keinen Rat – sondern eine Bitte:

Kaufen Sie keine Listenhunde aus dem Ausland. Oft sind die süßen Welpen auf den Märkten Abkömmlinge noch sehr aggressionsbereiter Pit Hunde, die tatsächlich noch im Hundekampf eingesetzt wurden und auch auf Grund Ihrer “gameness“ selektiert wurden. Sie fördern so weitere Nachzuchten! Unsere VDH/FCI-Zuchten in Deutschland sind weitgehend auf Familien- und Alltagstauglichkeit gezüchtet.

  

Wenn Sie jetzt den Bericht noch nicht weggedrückt habenund sich vielleicht doch lieber eine Golfausrüstung zulegen wollen – gratuliere. Sie können mit allen oben angesprochenen Punkten leben? - Ausgezeichnet!
Ich bin selbst ein Freund dieser wunderbaren Hunderassen und möchte keinen Augenblick mehr missen, den mir meine Hunde geschenkt haben.

 

 

Haben Sie Fragen zum Ablauf des Wesenstest? Schauen Sie auf meine Seiten:
www.hundegutachten.com und www.hundegutachten.net. Natürlich können Sie mich auch gerne anrufen (Telefon: 0175 / 523 10 22).

Claudia Hagerer
Sachverständige für Hunde

 

 

Gelistete Hunderassen

Erklärungen und Details

Was muss ich tun, um einen solchen Hund halten zu dürfen? 

 

Bei den gelisteten Rassen wird in drei Kategorien unterteilt:


Kat.1 - Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Gesetz: Artikel 37 Absatz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.V.m. § 1 Absatz 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 

 Zu Hunden der Kategorie I zählen folgende Rassen und auch Mischlinge hieraus:

 

  • American Pitbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier(AmStaff),
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu,
  • Bandog
    und Kreuzungen mit diesen Rassen

 

 

Hier ist kein Negativzeugnis möglich. Für die Haltung dieser Rassen wird eine Haltererlaubnis benötigt. Die Hunde unterliegen einer permanenten Leinenpflicht.

 

 Um für diese Rassen eines sogenannte Haltererlaubnis zu bekommen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

(Bitte beachten: Das berechtigte Interesse wird in der Regel nicht anerkannt. In München ist eine Haltung eines Kategorie I Hundes nicht genehmigungsfähig.)

 

  • Führungszeugnis
  • bestandener Wesenstest
  • Nachweis über berechtigtes Interesse zum Halten eines Kampfhundes der Kategorie (daran scheitert es in der Regel)

 

 

 

 

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Kat.2 - Hunde bei denen die gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vermutet wir, solange diese nicht durch einen Wesenstest widerlegt wird
Gesetz: Artikel 37 Absatz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes i.V.m. § 1 Absatz 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.

 

 

Zu Hunden der Kategorie II zählen folgende Rassen und auch Mischlinge hieraus:

 

 

 

  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff,
  • Bullterrier,
  • Cane Corso,
  • Dogo Argentino,
  • Dogue Bordeaux (Bordeauxdogge),
  • Fila Brasileiro,
  • Mastiff,
  • Mastin Espaniol,
  • Mastino Napoletano ,
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario),
  • Perro de Presa Mallorquin,
  • Rottweiler
  • und Kreuzungen mit diesen Rassen

 

 

Die Haltung dieser Rassen ist nach bestandenem Wesenstest und einem von der Behörde ausgestellten Negativzeugnis problemlos möglich. Für die Ausstellung des Negativzeugnisses nach bestandenem Wesenstest gibt es einen Rechtsanspruch. Das Negativzeugnis muss ausgestellt werden. Haltung natürich auch in München möglich.

 

 

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Kat.3 - Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit
Gesetz: Artikel 37 Absatz 3 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzesii.V.m. § 1 Absatz 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 

 

 

Alle Hunde, die auf Grund ihrer Ausbildung gesteigert aggressiv und gefährlich sind.

Hierzu zählt nicht der sportliche Schutzdienst nach den Regeln des VDH, sondern die Ausbildung von Hunden mit dem Ziel diese zum Angriff auf Menschen oder Tiere abzurichten. Ohne erkennbare Schutzkleidung und ohne Hetzarm zivile Abrichtung.

Den Nachweis über diese Ausbildung muss die Behörde führen.
Die Haltung dieser Hunde ist nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde möglich.

 

 

 

Bitte suchen Sie zuerst in den Tierheimen.

Die sind voll mit ausgestoßenen Rassen dieser Art.